Corona-Schutz
Niemand möchte Produkte anschaffen, die später überflüssig werden und dann im (Sonder-) Müll landen.
„Unternehmen müssen sich überlegen, wie Social Distancing in den Büros funktioniert.“
Die neuen Arbeitsschutz-Vorschriften vom April 2020 sind rechtlich bindend und konkret formuliert.
Sie geben vor, dass grundsätzlich der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen auch bei der Arbeit einzuhalten ist, sowohl bei Tätigkeiten in Innenräumen, im Freien als auch in Fahrzeugen.
Wo dies nicht möglich ist, müssen wirksame Alternativen ergriffen werden, wie beispielsweise Trennwände